Eine hochbetagte Frau in der Kurzzeitpflege liegt im Sterben. Doch die vorgesehene Betreuungszeit ist abgelaufen, ein Verbleib in der Einrichtung nicht mehr möglich – sie müsste verlegt werden. Diesen Fall macht die Diakonie Österreich rund um Allerheiligen öffentlich.
„Einen sterbenden Menschen zu übersiedeln, weil das System keinen Spielraum kennt, ist unmenschlich und widerspricht dem Palliativgedanken“, sagt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Wer im Sterben liegt, braucht vertraute Menschen, Ruhe und eine verlässliche Versorgung.“
Restmittel für die Grundversorgung
2022 wurde ein Fonds zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung eingerichtet. Die Diakonie kritisiert mangelnde Transparenz bei der Mittelverwendung. Soweit nachvollziehbar sei vor allem die spezialisierte Versorgung für schwerstkranke Menschen ausgebaut worden – was die Organisation begrüßt. Die Lücke klafft in der Grundversorgung durch Hausärztinnen und Hausärzte, mobile Hauskrankenpflege und Pflegeheime: „Für Menschen, die zu Hause oder im Pflegeheim sterben, sind offenbar nur Restmittel vorgesehen“, so Moser.
Pflegeheim als letztes Zuhause
Nur etwa die Hälfte der Menschen lebt länger als ein Jahr im Pflegeheim – Sterbebegleitung dort gewinnt damit an Bedeutung. Gleichzeitig fehlen qualifizierte Pflegekräfte, die Personalschlüssel werden laut Diakonie schlechter statt besser, Ärztinnen und Ärzte sind für Pflegeheime oft nicht verfügbar. Mosers Befürchtung: eine Rückkehr zum Sterben im Krankenhaus. „Das wäre ein grober Rückschritt.“
Für 2026 schreibt das Hospiz- und Palliativfondsgesetz eine Evaluierung des Fonds vor, das Regierungsprogramm einen Ausbau der Versorgung. Beides sei derzeit im Unklaren. „Der allgemeine Spardruck darf das Sterben in Würde nicht gefährden“, sagt Moser. Das Ziel der Diakonie: ein Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativleistungen, unabhängig von Lebensort, Alter und Erkrankung.







































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