Die Initiative verfolgt zwei Ziele: Erstens die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung verheirateter Paare und zweitens die Beibehaltung der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren. Worin unterscheidet sich die Fairness-Initiative von der Individualbesteuerung?
Fairness-Initiative
- gemeinsame Besteuerung der Ehe
- eine Steuererklärung
- Ehe bleibt Wirtschaftsgemeinschaft
- Beseitigung der Heiratsstrafe
Individualbesteuerung
- getrennte Besteuerung jeder Person
- zwei Steuererklärungen
- Zivilstand spielt grundsätzlich keine Rolle
- Systemwechsel bei Bund, Kantonen und Gemeinden
Der Dachverband Freikirchen.ch setzt sich seit Jahren dafür ein, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren – die sogenannte Heiratsstrafe – zu beseitigen. Die Abschaffung der Heiratsstrafe darf aus seiner Sicht jedoch nicht dazu führen, dass an anderer Stelle neue steuerliche Ungerechtigkeiten entstehen. Familien organisieren Erwerbs- und Care-Arbeit sehr unterschiedlich: Beide Partner können Vollzeit arbeiten, beide ihre Erwerbspensen reduzieren oder ein Elternteil kann zugunsten der Kinderbetreuung, der Pflege von Angehörigen oder anderer unbezahlter Care-Arbeit weniger oder zeitweise gar nicht erwerbstätig sein. Das Steuersystem sollte diese Wahlfreiheit respektieren und kein bestimmtes Lebens- oder Erwerbsmodell steuerlich bevorzugen.
Folgen der Individualbesteuerung
Freikirchen.ch beurteilt die Individualbesteuerung deshalb kritisch (vgl. Argumentarium Freikrichen.ch). Sie kann insbesondere für Paare mit unterschiedlich hohen Erwerbseinkommen oder einem hohen Anteil unbezahlter Care-Arbeit neue Benachteiligungen schaffen. Zudem löst sie einen umfassenden Systemwechsel bei Bund, Kantonen und Gemeinden aus und schwächt aus Sicht des Dachverbandes die steuerliche Berücksichtigung der Ehe als wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft.
Die Fairness-Initiative erscheint Freikirchen.ch deshalb als der geeignetere Weg: Sie verbindet die verbindliche Abschaffung der Heiratsstrafe mit dem Grundsatz, unterschiedliche Familien- und Erwerbsmodelle nicht gegeneinander auszuspielen. Anders als die Individualbesteuerung betrifft sie unmittelbar die direkte Bundessteuer und schreibt für die definitive gesetzliche Umsetzung bewusst kein bestimmtes Steuermodell vor. Freikirchen.ch unterstützt sie deshalb als Alternative
zur Individualbesteuerung.








































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