Mit 2 zu 1 Stimmen hob das Gericht die Entscheidung einer Bundesrichterin auf. Diese hatte die Klage im Eilverfahren abgewiesen, weil 27 christliche und jüdische Gruppen nicht belegt hätten, dass ihnen gerade in ihren Gotteshäusern eine glaubwürdige und unmittelbar bevorstehende Durchsetzungsmaßnahme drohe, berichtet der Courthouse News Service (CN).
Die Richterin Florence Pan und der Richter Robert Wilkins sahen dies anders. Sie halten es für wahrscheinlich, dass dem Bündnis durch verstärkte Maßnahmen ein unmittelbarer Schaden droht, dass dieser direkt mit der neuen Richtlinie zusammenhängt und dass eine einstweilige Anordnung ihn zumindest teilweise beheben würde. Der Fall geht nun an die Bezirksrichterin Dabney Friedrich zurück.
Pan schrieb, die Regierung habe angekündigt, die Durchsetzung an sensiblen Orten auszuweiten, und dieses Vorhaben sei bereits angelaufen. Die Kläger nennen mehrere konkrete Fälle, in denen Behörden in der Nähe der Gotteshäuser ihrer Mitglieder tätig wurden.
Beamte sollen Ermessen walten lassen
Bis 2025 galt seit 1993 eine Richtlinie, die Einwanderungsbeamte anwies, Festnahmen an Schulen, Gotteshäusern und bei religiösen Zeremonien möglichst zu vermeiden. Im Jahr 2021 verschärfte das Heimatschutzministerium die Vorgaben und verlangte vorherige Genehmigungen. Am 20. Januar 2025 hob der kommissarische Minister Benjamine Huffman diese Regeln auf. Feste Vorgaben seien unnötig, Beamte sollten stattdessen Ermessen walten lassen.
In der Klage wird auch der Fall des Honduraners Wilson Velásquez genannt. Er wurde im Januar 2025 während eines Gottesdienstes in Georgia festgenommen, obwohl er seine Meldetermine eingehalten hatte und einen Anhörungstermin für seinen Asylantrag besaß.
Die Richterin Neomi Rao, ernannt von Präsident Trump, widersprach. Die behaupteten Schäden seien reine Spekulation. Die alte Richtlinie habe keinen Einfluss auf die Befugnisse oder das Ermessen der Regierung.







































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