In Österreich gibt es Kritik am Online-Portal kirchenbeitrag.com. Wie das Nachrichtenportal „Nachrichten.at“ unter Berufung auf die Arbeiterkammer Tirol berichtet, verlangen die Betreiber 89,90 Euro für die Weiterleitung eines Kirchenaustritts. Laut Arbeitskammer handelt es sich dabei nicht um eine behördliche Website, sondern um einen privaten Dienstleister. Mehrere Betroffene hätten bereits Rechnungen erhalten.
Was den Fall für die Betroffenen so ärgerlich macht: In Tirol kann der Kirchenaustritt kostenlos über ein Online-Formular des Landes beantragt werden. Voraussetzung sind ein digitaler Identitätsausweis (ID Austria), ein Hauptwohnsitz in Tirol sowie ein Nachweis der Kirchenmitgliedschaft. Alternativ kann die Austrittserklärung direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat abgegeben werden. Gebührenpflichtig ist demnach lediglich die schriftliche Bestätigung des Austritts, die auf Wunsch ausgestellt wird. Dafür fallen derzeit 23,10 Euro an, heißt es.
In Deutschland variieren die Gebühren stark
Wer in Deutschland aus der Kirche austreten möchte, muss in den meisten Bundesländern eine staatliche Verwaltungsgebühr zahlen. Deren Höhe variiert je nach Bundesland, da der Kirchenaustritt im Landesrecht geregelt ist. In Nordrhein-Westfalen werden 30 Euro fällig, in Bayern 25 Euro und in Hamburg 31 Euro. In Baden-Württemberg legen die Kommunen die Kosten selbst fest, sie bewegen sich dort zwischen etwa sechs und 75 Euro. Die Gebühr fließt nicht an die Kirche, sondern an die zuständige Behörde.
Der Kirchenaustritt selbst muss in der Regel persönlich bei der zuständigen staatlichen Stelle erklärt werden. Je nach Bundesland sind dafür Standesämter oder Amtsgerichte zuständig, in Bremen ist auch ein Austritt über die Kirche möglich.







































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