Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts sorgt für Kritik von Ärzte- und Psychotherapeutenverbänden. Seelsorger, Rechtsanwälte und Abgeordnete sollen laut Gesetzentwurf weiterhin einen absoluten Schutz genießen. Personenbezogene Daten aus solchen Vertrauensverhältnissen dürften von den Nachrichtendiensten nicht erhoben werden.
Anders sieht es für Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und weitere Heilberufe aus. Für sie sieht der Gesetzentwurf lediglich einen relativen Schutz vor. Nachrichtendienste könnten im Einzelfall Gespräche aufzeichnen oder andere Maßnahmen anordnen, wenn sie diese nach einer gesetzlichen Abwägung für verhältnismäßig halten. Dies bestätigte das Bundesinnenministerium gegenüber heise online.
Verbände sprechen von Wertungswiderspruch
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und psychotherapeutische Fachverbände kritisieren diese Unterscheidung scharf (1,2,) Eine Unterscheidung von Geheimnisträgern in „absolut“ und „relativ“ schutzwürdig sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie argumentieren, dass Seelsorge-, Anwalts- und Therapiegespräche auf demselben Prinzip beruhen: dem besonderen Schutz der Privatsphäre gegenüber staatlichen Eingriffen. Der Berufsverband Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Für das Gespräch mit dem Seelsorger gilt ein absoluter Schutz, für die Therapiestunde nicht.“ Eine Begründung dafür werde nicht geliefert.
Auch Journalisten betroffen
Der Deutsche Journalisten-Verband weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass auch der Quellenschutz von Journalistinnen und Journalisten im Gesetzentwurf nicht absolut gewährleistet sei. Der Schutz sei „abwägungsoffen“, anders als beispielsweise für Geistliche. Jedoch sei kaum voraussehbar, wann die Schwelle zu einer „beobachtungsbedürftigen Bedrohung“ erreicht sein soll.
Kritik kommt auch von der Bundesnotarkammer. Sie erklärte in einer Stellungnahme, die Differenzierung zwischen „absolut“ und „relativ“ sei nicht sachgerecht.
Gesetz soll vor Jahresende kommen
Und so geht es weiter: Nach erster Lesung und Anhörung im Bundestag will die Bundesregierung die weiteren Beratungen noch in diesem Herbst mit der zweiten und dritten Lesung abschließen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist bis zum Jahreswechsel 2026/27 gesetzt, bis dahin muss die Kontrolle der Nachrichtendienste neu geregelt sein
Die Grünen-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf beim Umgang mit Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten und Ärzten. Auch in der SPD gibt es Bedenken bezüglich der Behandlung von Journalisten und Ärzten. Die Opposition lehnt das Vorhaben insgesamt ab.







































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