Mindestens zehn Frauen werfen einem reformierten Pfarrer aus dem Kanton Zürich sexuelle Übergriffe vor. Er verließ laut Recherchen des Portals ref.ch jeweils sein Amt, nachdem Vorwürfe aufgetaucht waren. Danach war er in anderen Kantonen tätig. Für die Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung.
Zürich: Kirchenrat entschuldigt sich
Der Kirchenrat der Reformierten Kirche Zürich machte den Fall vor rund einer Woche mit einer Medienmitteilung öffentlich. Darin bat er die «mindestens zehn Frauen» um Entschuldigung. Er bedauerte die damaligen Fehler und Unterlassungen ausdrücklich und übernahm die Verantwortung für frühere Versäumnisse. Grundlage ist ein externes Gutachten.
Für die Betroffenen kommt die Aufarbeitung spät. Der Kirchenrat hatte 2007 eine Untersuchung zu den mutmaßlichen Übergriffen beendet, nachdem der Pfarrer gekündigt hatte. Eine Lokalzeitung berichtete damals mehrmals über die Vorwürfe. 2017 lehnte der Kirchenrat es ab, dem Magazin «Beobachter» Protokolle zur Kündigung herauszugeben. Er begründete das mit Persönlichkeits- und Datenschutz; das Gutachten beurteilt dieses Vorgehen als korrekt. Auch das Staatsarchiv verweigert den Zugang zur Personalakte. Nach dem kantonalen Archivgesetz gilt eine Sperrfrist von 80 Jahren.
Wallis: Keine Meldungen, Aufforderung an Kirchgemeinden
Von 2008 bis 2010 war der Pfarrer im Kanton Wallis als Gefängnisseelsorger tätig. Ein im Internet auffindbarer Bericht des Bundes lobt seine Arbeit. Aus dieser Zeit seien keine Meldungen über Übergriffe bekannt, sagt Stephan Kronbichler, Präsident des Synodalrats der Evangelisch-reformierten Kirche Wallis (ERKW). 2025 übernahm der Pfarrer vereinzelt Gottesdienstvertretungen. Auch daraus sei nichts Negatives bekannt geworden.
Im März 2026 erfuhr der Synodalrat gerüchteweise von der Zürcher Untersuchung und klärte den Sachverhalt selbst ab. Er forderte alle deutschsprachigen Kirchgemeinden auf, den Pfarrer nicht mehr für Vertretungen anzustellen. Die internen Nachforschungen ergaben keine Meldungen zu Fehlverhalten im Wallis. Falls Meldungen eingingen, würden diese «mit aller Konsequenz» untersucht, sagt Kronbichler.
Auf die Frage, warum der Pfarrer ohne Referenzen angestellt werden konnte, verweist Kronbichler auf einen «strikten Prozess» bei Anstellungen. Dieser umfasse zwei Strafregisterauszüge und Referenzen, später würden aktualisierte Auszüge verlangt. Pfarrer, die nur auf Anfrage einer Kirchgemeinde einzelne Gottesdienste übernähmen, stelle die ERKW aber nicht an. Sie durchliefen das Verfahren daher nicht. Dies sei bei punktuellen Einsätzen «kaum umsetzbar» und angesichts des beschränkten Risikos «wohl auch nicht verhältnismäßig».
Bern: Unklar, ob es weitere Übergriffe gab
Im Kanton Bern war der Pfarrer 2007 und 2008 als Verweser in einer Kirchgemeinde angestellt. Ob es dort zu Übergriffen kam, ist unklar. Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn haben seit 2023 keine Meldungen zum Pfarrer erhalten. Eine Taskforce dient als provisorische Meldestelle. Das Personaldossier besitzt die Landeskirche nicht: Pfarrpersonen sind erst seit 2020 direkt bei ihr angestellt, zuvor war der Kanton zuständig.
Genf: Externe Untersuchung läuft
Die Genfer Landeskirche reagierte auf die Zürcher Enthüllungen von sich aus und gab eine externe Untersuchung in Auftrag. Sie läuft derzeit. Der Pfarrer war in Genf einige Jahre im Amt. Danach kam es laut der Mediensprecherin der Landeskirche zu «ernsthaften Schwierigkeiten». Weitere Angaben dazu macht ref.ch nicht.




































siteReplies.discuss