Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 5. November 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion beraten, der eine bundeseinheitliche, gesonderte Erfassung von Straftaten gegen Kirchen, Kapellen und religiöse Symbole fordert. Nach einer 20-minütigen Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss.
Nach dem Antrag soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern sicherstellen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) eine eigenständige Erfassung von „Straftaten gegen Kirchen, Kapellen, christliche Sakralbauten sowie deren Ausstattung und Symbole“ einführt. Zudem sollen die Fallbearbeitungs- und Erfassungssysteme der Polizei bundesweit so angepasst werden, dass Tatobjekte wie Kirchen, Kapellen, Wegkreuze, Friedhofskreuze, Marterln und Bildstöcke sowie Ausstattungsgegenstände im Innenraum eindeutig codiert und ausgewertet werden können. Genannt werden dafür unter anderem Altäre, Kanzeln, Taufbecken, Heiligendarstellungen, gottesdienstliche Geräte und liturgische Gefäße. Dies soll auch für Synagogen und Moscheen gelten.
Ferner fordert der Antrag eine bundeseinheitliche und rechtlich verbindliche Definition des Begriffs „Straftaten gegen religiöse Einrichtungen und sakrales Kulturgut“ im Sinne der Kriminalstatistik, die in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften festgeschrieben werden soll. Außerdem soll die Regierung gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit Vertretern der Religionsgemeinschaften Leitlinien für ein vereinfachtes, standardisiertes Melde- und Anzeigeverfahren entwickeln. Ziel ist, die Hürden für die Anzeigeerstattung bei Beschädigungen religiöser Symbole und Einrichtungen zu senken.






































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