Müssen zukünftig alle Alters- und Pflegeheime im Kanton St. Gallen, auch solche mit religiöser Trägerschaft, in ihren Räumen Sterbehilfe zulassen? Die vorbereitende Kommission des Kantonsrats, die an dem neuen Gesundheitsgesetz arbeitet, fordert ein Ja: Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sollen Freitodbegleitung beanspruchen können, „ohne ihr Domizil verlassen zu müssen“. Damit hat sie der Kantonsregierung einen politischen Auftrag erteilt, eine gesetzliche Lösung auszuarbeiten.
Regierung noch vorsichtig
Die St. Galler Regierung hat die Motion grundsätzlich gutgeheißen, schlägt aber eine deutlich vorsichtigere Formulierung vor; sie will den Kreis der betroffenen Institutionen klarer definieren und zunächst prüfen, „ob und welche Einrichtungen“ den assistierten Suizid zulassen müssen, wie das St. Galler Tagblatt berichtete. Der Rat wird sich voraussichtlich in der Wintersession der Motion widmen.
Curaviva will am bisherigen Modell festhalten
Die Curaviva St. Gallen, der Verband der Betagten- und Pflegeheime, will an der bisherigen Regelung festhalten. Die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner sei ein hohes Gut, teilte Präsidentin Corinne Dähler auf Anfrage der Zeitung mit. Gleichzeitig müssten aber auch die ethischen und religiösen Grundhaltungen des Hauses sowie das Wohl der Mitbewohner und des Pflegepersonals berücksichtigt werden. Dähler: „Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass jede Institution eine klare und transparente Regelung hat und diese bereits vor dem Heimeintritt kommuniziert“; so könnten sich künftige Bewohnerinnen und Bewohner frühzeitig informieren. Diese Praxis, vor 13 Jahren erarbeitet, habe sich bewährt.
Schweizweite Entwicklung
Die Diskussion in St. Gallen ist Teil einer Entwicklung, die sich in der ganzen Schweiz beobachten lässt. Kantone wie die Waadt, Neuenburg und Genf haben den assistierten Suizid bereits vor einigen Jahren gesetzlich geregelt. Inzwischen ziehen weitere Kantone nach. So müssen Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich, die einen staatlichen Leistungsauftrag haben, seit Mitte 2023 assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zulassen. Im vergangenen September hat die Zürcher Stimmbevölkerung einer Ausweitung der Regelung zugestimmt. Damit gilt sie künftig auch für private Heime und Spitäler. Im Kanton Luzern ist ebenfalls ein politischer Prozess im Gange, der den assistierten Suizid sowohl in Altersheimen als auch in Kliniken gesetzlich regeln soll.
Der Kanton Thurgau hält an der Wahlfreiheit der Institutionen fest. Dort ist der assistierte Suizid in rund der Hälfte der Pflegeinstitutionen möglich. Auch in den beiden Appenzell entscheidet jedes Heim selbst, ob es in seinen Räumen aktive Sterbehilfe zulässt.




































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