Die 63-jährige Lehrerin Anita Meston hat wegen ihrer Entlassung rechtliche Schritte gegen die Biddick Academy im nordostenglischen Washington bei Sunderland eingeleitet. Sie wirft der weiterführenden Schule Diskriminierung vor. Unterstützt wird sie von der christlichen Rechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF). Eine erste Anhörung vor dem britischen Arbeitsgericht ist für den 16. Oktober angesetzt.
Nach Angaben von ADF arbeitete Meston etwa sechs Monate lang in Vollzeit als Vertretungslehrerin an der Schule. Ihr Vertrag sei noch eine Woche vor ihrer Entlassung verlängert worden. Meston war demnach seit Oktober 2024 an der Biddick Academy beschäftigt. Sie unterrichtete hauptsächlich Französisch, übernahm aber auch Vertretungsstunden in anderen Fächern und betreute eine zehnte Klasse.
Gespräch im Geschichtsunterricht
Auslöser der Auseinandersetzung war laut ADF eine Unterrichtsstunde im Fach Geschichte in der achten Jahrgangsstufe im März 2025. Thema war die Frage, ob die Bombardierung Dresdens durch die Alliierten im Jahr 1945 verhältnismäßig gewesen sei.
Meston soll gefragt haben, ob der gegenwärtige Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern ähnliche moralische Fragen aufwerfe. Ein Schüler habe sie daraufhin gefragt, ob sie Israel unterstütze. Meston habe dies bejaht und zugleich ihre Sorge um das Leid unschuldiger Menschen im Gazastreifen geäußert.
Später habe ein anderer Schüler wissen wollen, ob sie für Abtreibung sei. Meston habe geantwortet, dass sie für den Schutz ungeborenen Lebens eintrete. Auf die Bitte, ihre Haltung zu erklären, habe sie auf ihren christlichen Glauben verwiesen und gesagt, sie kenne Frauen, die ihre Abtreibung bereuten. Als eine Schülerin entgegnet habe, sie kenne Frauen, die eine Abtreibung nicht bereuten, habe Meston nach Darstellung von ADF mit den Worten „In Ordnung“ reagiert.
Am folgenden Tag sei sie zu einem Gespräch mit dem Schulleiter gebeten worden. Dort habe man ihr mitgeteilt, dass eine Beschwerde gegen sie vorliege. Außerdem sei ihr gesagt worden, Lehrkräfte dürften im Unterricht keine persönlichen Ansichten äußern. Ihr Vertrag werde deshalb beendet.
Meston weist Vorwurf der Beeinflussung zurück
Meston bestreitet, den Schülern ihre Überzeugungen aufgedrängt zu haben. Sie sei „zutiefst schockiert“ über die Entscheidung der Schule, sie wegen ihrer vom Glauben geprägten Haltung zum Lebensschutz und weiterer persönlicher und politischer Ansichten zu entlassen.
Es sei nicht die Aufgabe einer Lehrkraft, Überzeugungen in den Unterricht hineinzutragen, die mit dem Thema nichts zu tun hätten, erklärte Meston. Sie habe lediglich Fragen der Schüler aufgegriffen und wahrheitsgemäß beantwortet. Anschließend habe sie das Gespräch wieder auf den Unterrichtsstoff gelenkt.
Nach Angaben von ADF war Meston in anderen Unterrichtsstunden auch nach den Politikern Nigel Farage und Donald Trump gefragt worden. Sie habe beide kurz als populäre Politiker bezeichnet und sei danach zum Unterricht zurückgekehrt. Außerdem habe sie auf Nachfrage bestätigt, dass sie die Teilnahme an einer Konferenz der Partei Reform UK plane.
„Wenn unser nationales Bildungssystem weiterhin den Anspruch erhebt, Inklusion und Toleranz zu fördern, muss das auch die Toleranz gegenüber Ansichten einschließen, denen andere widersprechen“, sagte Meston.
Verweis auf Verhaltenskodex
Der North East Learning Trust, der die Biddick Academy betreibt, erklärte, er könne zu dem konkreten Fall keine Stellung nehmen. Es gebe jedoch einen eindeutigen Verhaltenskodex für Beschäftigte, der konsequent angewandt werde, um jederzeit die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder zu schützen.
ADF-Anwalt Jeremiah Igunnubole kritisierte die Entlassung. Bildung solle junge Menschen dazu befähigen, sich mit der Welt um sie herum auseinanderzusetzen. Dazu gehöre zwangsläufig auch die Begegnung mit unterschiedlichen Sichtweisen. Wenn Lehrkräfte allein wegen Ansichten entlassen würden, denen Schüler oder Kollegen widersprächen, vermittle dies der nächsten Generation, unliebsame Meinungen dürften unterdrückt werden.
Ob die Entlassung tatsächlich diskriminierend war, muss nun das Arbeitsgericht klären. Bislang liegen zu den konkreten Vorgängen vor allem die Darstellung Mestons und Angaben von ADF vor; die Schule hat sich inhaltlich nicht zu den Vorwürfen geäußert.




































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