Schweizer Kirchen ziehen klare Grenzen für KI

Stilisierter KI-Kopf eines Sprachmodells
Foto: dem10 / E+ / Getty Images

Fünf Kirchen und Dachverbände in der Schweiz haben zehn ethische Leitlinien zum Umgang mit künstlicher Intelligenz vorgelegt. Besonders klar fallen die Vorgaben für Seelsorge, Beratung und Daten aus: Was dem Seelsorgegeheimnis untersteht, gehört laut Papier in kein KI-System.

Die evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, die Schweizer Bischofskonferenz, die Christkatholische Kirche der Schweiz, der Dachverband Freikirchen.ch und die Schweizerische Evangelische Allianz haben gemeinsam die Verlautbarung „Menschlichkeit im digitalen Zeitalter“ verabschiedet. Das Dokument enthält zehn Leitlinien zum verantwortlichen Umgang mit KI. Es richtet sich in erster Linie an Verantwortliche in Kirchen, Werken und christlichen Organisationen, nach eigener Darstellung aber auch an Menschen außerhalb der Kirchen.

Ausgangspunkt sind laut Papier vor allem generative KI-Systeme wie große Sprachmodelle, die bereits verändern, wie Menschen schreiben, lernen, kommunizieren und arbeiten. Die Verfasser betonen, dass es „die KI“ nicht gibt, sondern unterschiedliche Modelle und Anwendungen, die sich in Funktion und Einsatz stark unterscheiden.

Zu den konkreten Vorgaben für Kirchen und Werke gehören:

Daten: Personenbezogene oder sensible Daten sollen nicht in KI-Systeme eingegeben werden, wenn Speicherort, Weiterverwendung und Löschfristen nicht geklärt und vertraglich geregelt sind.

Seelsorge und Beratung: Was dem Seelsorgegeheimnis untersteht, gehört in kein KI-System. Ratsuchende, Mitarbeitende und Freiwillige sollen nicht durch KI-gestütztes Profiling erfasst werden.

Entscheidungen: Automatisierte Entscheidungen in sensiblen Bereichen werden abgelehnt. Entscheidungen mit erheblichen Folgen für Menschen erfordern laut Papier menschliche Verantwortung und die Möglichkeit des Widerspruchs.

Transparenz: Der Einsatz von KI soll offengelegt werden, wo er in Beratung, Seelsorge oder Bildung eingesetzt wird oder persönliche Kommunikation prägt. Die Verantwortung bleibt bei einer namentlich benannten Person.

Prüfung: KI-Ergebnisse sollen quellenkritisch geprüft werden. Zitate, Faktenangaben und Rechtsauskünfte dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.

Bildung: KI soll eigenes Lernen und Urteilen herausfordern, statt es zu ersetzen. Das betrifft laut Papier auch die Vorbereitung von Unterricht und Predigt.

Abhängigkeit und Umwelt: Die Verfasser fordern Transparenz über Datenschutz, Datenhoheit und technische Abhängigkeiten sowie eine sichtbare Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Nutzen.

Das Papier begründet diese Haltung mit dem christlichen Menschenbild. Menschen gelten darin als Ebenbilder Gottes mit unverfügbarer Würde. Diese Begründung ist eine Glaubensaussage der beteiligten Kirchen und keine allgemein belegte Tatsache. Die Verfasser verstehen die Leitlinien ausdrücklich als ersten Schritt, der fortgeschrieben werden soll.

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