Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) schlägt vor, Menschen, die in einem reformierten Umfeld sexuellen oder spirituellen Missbrauch erlebt haben, mit Geld von bis zu 20.000 Franken oder mit symbolischen Gesten anzuerkennen, berichtet das Portal ref.ch. Auch verjährte Fälle und Taten, deren Täter gestorben ist, sollen darunter fallen. Über den Antrag des EKS-Rats stimmen die reformierten Landeskirchen Anfang November in Bern ab.
Laut Antrag sollen die Leistungen nicht als Entschädigung für den Schaden gelten, sondern als „Ausdruck der Anerkennung des erlittenen Unrechts“. Die Fälle soll eine unabhängige nationale Kommission beurteilen. Mitglieder dürfen nicht bei der EKS oder einer Mitgliedkirche angestellt sein.
Anträge sollen Betroffene bei der Meldestelle der jeweiligen Mitgliedkirche einreichen, sofern die beschuldigte Person in der EKS oder einer Mitgliedkirche tätig ist oder war. Die Meldestelle leitet den Fall an die Kommission weiter. Diese prüft, ob der Sachverhalt „überwiegend wahrscheinlich“ ist, und gibt eine Empfehlung ab. Gegen die Empfehlung kann innerhalb von 30 Tagen eine Überprüfung verlangt werden.
Geldzahlungen sind ausgeschlossen, wenn für denselben Fall bereits Geld geflossen ist, etwa im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Sie sind dann möglich, wenn der Rechtsweg nicht offensteht, etwa bei Verjährung oder verstorbenen Tätern. Symbolische Gesten sollen auch dann möglich sein, wenn ein Strafverfahren läuft oder abgeschlossen ist.
Einzelfallprüfung
Die Höhe der Zahlung legt die Kommission im Einzelfall fest. Berücksichtigt werden unter anderem Schwere und Dauer der Tat, psychische, körperliche, soziale oder berufliche Folgen sowie Behandlungskosten. Der Umgang der Kirche mit dem Fall kann ebenfalls einfließen.
Stimmt die Synode zu, will die EKS im ersten Halbjahr 2027 Vereinbarungen mit den Mitgliedkirchen abschließen. Die Arbeit der Kommission soll im Herbst 2027 beginnen.







siteReplies.discuss