Was ist Sterbehilfe und ist sie erlaubt?

Hand halten
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Ethisch umstritten und auch rechtlich nicht immer leicht: das Thema Sterbehilfe. Hinzu kommen die unterschiedlichen Bezeichnungen, etwa aktive und passive Sterbehilfe oder auch der assistierte Suizid. Was bedeutet was und welche Methoden sind wo erlaubt? Ein Überblick.

Aktive Sterbehilfe bedeutet, dass jemand anderes einem Patienten oder einer Patientin aktiv ein tödlich wirkendes Mittel gibt oder eine Handlung vornimmt, sodass diese oder dieser stirbt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Arzt einer Patientin auf ihren Wunsch hin eine Spritze mit der Überdosis einer Substanz verabreicht mit dem Ziel, dass sie daran verstirbt.

Passive Sterbehilfe ist das bewusste Unterlassen oder Beenden lebenserhaltender Maßnahmen. Es wird häufig auch als Sterbenlassen bezeichnet. Wenn auf einer Intensivstation ein Beatmungsgerät abgestellt wird, dann ist das passive Sterbehilfe.

Außerdem gibt es eine indirekte Sterbehilfe, die in der Palliativversorgung, also in der Versorgung todkranker Menschen, zum Tragen kommt: Dabei befindet sich ein Mensch bereits im Sterbeprozess und nimmt Medikamente in einer Dosis ein, die seine Schmerzen lindern, aber gleichzeitig dazu führen können, dass er früher stirbt.

Der assistierte Suizid wird auch Beihilfe zur Selbsttötung genannt. Es ist, wie der Name schon sagt, eine Beendigung des Lebens, ausgeführt vom Patienten oder der Patientin selbst. Der Arzt oder die Ärztin darf Hilfestellung leisten, aber die Durchführung – das ist wichtig und entscheidend – muss allein beim Patienten oder der Patientin liegen. Eine Ärztin darf einem Patienten zum Beispiel Pillen in tödlicher Dosis mitgeben – der Patient nimmt diese mit nach Hause, nimmt sie ein und setzt seinem Leben so ein Ende.

 

Deutschland

Seit 2020 befindet sich der assistierte Suizid in einer Grauzone. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot, die Selbsttötung „geschäftsmäßig zu fördern“, für verfassungswidrig und hob ein entsprechendes Strafgesetz auf. Der Gesetzgeber muss die Sterbehilfe neu regeln. Zwei Initiativen für eine Neuregelung scheiterten 2023 jedoch im Bundestag, eine neue Initiative wird aktuell diskutiert.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Nur in den Niederlanden, in Luxemburg, in Spanien und Belgien ist dies in Europa legal. Die passive und indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland mit gewissen Bedingungen erlaubt und gelebte Praxis. In Deutschland nahmen sich 2025 insgesamt 898 Menschen mittels der assistierten Suizide das Leben.

Schweiz

Die Schweiz ermöglicht durch eine liberale Gesetzgebung den assistierten Suizid, wobei Organisationen wie „Exit“ und „Dignitas“ umfassende Unterstützung bieten. Die rechtlichen Voraussetzungen umfassen Urteilsfähigkeit, freien Willen und eine medizinische Indikation, wobei das Medikament selbstständig eingenommen werden muss. Diese Regelung bietet Menschen mit schwerem Leid eine selbstbestimmte Option am Lebensende und ist in der Schweiz gesellschaftlich breit akzeptiert. Eine genaue Anzahl der Menschen, die 2025 selbstbestimmt in der Schweiz aus dem Leben schieden, ist unklar, wird sich aber wahrscheinlich auf rund 2.000 Personen belaufen. Allein die größte Organisation „Exit“ verzeichnet 1.421 Sterbehilfefälle.

Österreich

Seit 2022 ist in Österreich die Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid) unter strengen Voraussetzungen legal. Volljährige Personen mit unheilbarer oder schwerer, dauerhafter Krankheit können nach ärztlicher Aufklärung und notarieller Errichtung einer Sterbeverfügung ein tödliches Präparat in der Apotheke beziehen. Aktive Sterbehilfe ist verboten. Genaue offizielle Fallzahlen für 2025 sind aufgrund fehlender zentraler Erfassung schwer bezifferbar, es gibt jedoch Hinweise auf ein großes Dunkelfeld und eine steigende, aber noch geringe Anzahl an registrierten Fällen, vermutlich eine niedrige dreistellige Zahl.

 

Johannes Schwarz ist Redakteur im SCM Bundes-Verlag.

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