Vier evangelische und katholische Verbände wenden sich gegen eine geplante Reform des Elterngeldes. Nach dem im Positionspapier beschriebenen Gesetzentwurf soll der Bezug des Basiselterngeldes für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden, von bisher 14 auf zwölf Monate verkürzt werden.
Vorgesehen sei demnach, dass jeweils drei Monate jedem Elternteil exklusiv zustehen. Sechs weitere Monate könnten die Eltern frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil könnte damit höchstens neun Monate Basiselterngeld beziehen. Gleichzeitig sollen der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen.
Das Bundesfamilienministerium begründet die geplante Reform laut Positionspapier mit einer stärkeren partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Zudem soll sie zu Einsparungen von rund 500 Millionen Euro jährlich beitragen. Die Verbände teilen das Ziel einer stärkeren Beteiligung beider Eltern, halten die vorgesehene Umverteilung der Bezugsmonate jedoch für den falschen Weg.
Zu den Unterzeichnenden gehören Diakonie Deutschland, die evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie, der Familienbund der Katholiken und der Sozialdienst katholischer Frauen. Sie fordern, die Gesamtbezugsdauer von 14 Monaten beizubehalten und zusätzliche, nicht übertragbare Partnermonate einzuführen. Außerdem sprechen sie sich für eine vierwöchige Familienstartzeit unmittelbar nach der Geburt aus.
Nach Auffassung der Verbände muss jeder Familie weiterhin ein Anspruch auf mindestens zwölf Monate Elterngeld offenstehen – auch dann, wenn nur ein Elternteil die Leistung nutzt. Andernfalls könne die finanzielle Absicherung bereits mit dem neunten Lebensmonat des Kindes enden, obwohl der allgemeine Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung erst ab dem ersten Geburtstag des Kindes bestehe.
Betreuungsplätze fehlen
Das Positionspapier verweist zudem auf weiterhin fehlende Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Nach den darin zitierten Angaben hatte 2025 etwa jede sechste Familie mit einem ein- oder zweijährigen Kind trotz bestehenden Bedarfs keinen Betreuungsplatz. Auch die Eingewöhnung in eine Kindertageseinrichtung könne mehrere Wochen dauern und die Erwerbstätigkeit der Eltern zunächst einschränken.
Darüber hinaus verlangen die Verbände eine Anpassung des Elterngeldes an die Preisentwicklung. Mindest- und Höchstbetrag sind nach ihren Angaben seit der Einführung im Jahr 2007 nominal unverändert. Die geplanten Erhöhungen auf 330 beziehungsweise 1.900 Euro reichten deshalb nicht aus, um den zwischenzeitlichen Kaufkraftverlust auszugleichen. Gefordert wird eine regelmäßige Dynamisierung der Beträge.
Die Verbände warnen, dass insbesondere Familien mit geringem Einkommen durch die geplanten Änderungen unter zusätzlichen Druck geraten könnten. Eine stärkere Beteiligung beider Eltern an der Sorgearbeit lasse sich aus ihrer Sicht nicht dadurch erreichen, dass bestehende Ansprüche gekürzt würden.







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